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30.05.2012 Finanzbuchhaltung: Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Ab dem 1. Juli 2012 muss somit die Gelangensbestätigung als Nachweis für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des Umsatzes in der Buchhaltung abgelegt werden.

Um Ihren Pflichten nachzukommen müssen entweder summarisch mehrere Dokumente (Lieferschein, Schriftwechsel etc.) in der Buchhaltung abgelegt oder ein Formblatt des Bundesministerium der Finanzen (Bestätigung über das Gelangen des Gegenstandes einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (Gelangensbestätigung)) ausgefüllt und abgelegt werden.

Hierzu bietet sich das Modul "Dokumentenverwaltung" für die WinFibu an. In der "Dokumentenverwaltung" können Sie zu einzelnen Konten die erforderlichen Dokumente gescannt ablegen. Bei einer Prüfung reicht im Normalfall der Scan als Nachweis aus.

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